Online-Nachricht - Mittwoch, 28.07.2021

Forstwirtschaft | Steuerrechtliche Zweifelsfragen zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz (BMF)

Das BMF hat zu Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (ForstSchAusglG) Stellung genommen ( Z IV C 7 - S 1916/20/10003 :002).

Neben allgemeinen Ausführungen (Anordnung der HolzEinschlBeschrV2021, Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einhaltung der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021, Ausnahmen von der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021, Nachweis und Prüfung der Einhaltung der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021) geht das BMF in dem 13-seitigen Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:

  1. Steuerfreie Rücklage für die Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds gem. § 3 ForstSchAusglG

  2. Erhöhte Betriebsausgabenpauschsätze gem. § 4 ForstSchAusglG

  3. Aktivierungswahlrecht gem. § 4a ForstSchAusglG

  4. Ermäßigter Steuersatz gem. § 5 ForstSchAusglG

  5. Übervorräte bei der Holzwirtschaft gem. § 7 ForstSchAusgl

Hinweis:

Die Regelungen des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-85609