Finanzbehörde Hamburg - 53 - S 4540 - 04/97

§ 22 GrEStG; Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Fin Beh Hamburg mit Erlass vom – Az. w.o. –

Die im o. a. Erlass enthaltene Aufzählung der Fälle, in denen eine Grundbucheintragung ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zulässig ist, wird im Einvernehmen mit der Justizbehörde wie folgt ergänzt:

i)

bei Enteignungen zugunsten von Gebietskörperschaften

Finanzbehörde Hamburg v. - 53 - S 4540 - 04/97

Fundstelle(n):
DAAAA-79517