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§ 18 UStG Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 1994
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1994 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
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– | USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung
1994 |
– | USt 1 H | Antrag auf
Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung
1994 |
– | USt 1 E | Anleitung
zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 1994 sowie zum Antrag auf
Dauerfristverlängerung und zur Anmeldung der Sondervorauszahlung
1994 |
(2) Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2 a UStG und Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG können die auf die Anschaffung von neuen Fahrzeugen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Der Vorsteuerabzug ist nur bis zu dem Betrag zulässig, der für die Lieferung des neuen Fahrzeugs geschuldet würde, wenn die Lieferung nicht steuerfrei wäre (§ 15 Abs. 4 a UStG). Zur Angabe dieser Vorsteuerbeträge wurde die Zeile 52 (Kennzahl – Kz – 59) im Vordruckmuster USt 1 A eingefügt.
(3) Die Regelungen über Kürzungsansprüche für Umsätze und Innenumsätze Berliner Unternehmer nach den §§ 1 und 1 a BerlinFG sind zum abg...