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§ 18 UStG Muster der Umsatzsteuererklärung 2000
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2000 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
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– USt 2 A | Umsatzsteuererklärung 2000 |
– Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung 2000 |
– Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung 2000 |
– USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2000 |
(2) Auf Grund Artikel 9 Nr. 13 des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999 – ) vom (BGBl. 1999 I S. 2601, BStBl 2000 I S. 13) wurde § 25 c UStG – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold – neu in das UStG eingefügt. Diese Änderung ist am in Kraft getreten (Artikel 28 Abs. 1 StBereinG 1999).
(3) Steuerfreie Umsätze von Anlagegold und damit im Zusammenhang stehende Vorsteuerbeträge sind vom Unternehmer wie folgt einzutragen:
Die Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Anlagegold (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) in Zeile 33 (Kennzahl – Kz – 741) des Vordruckmusters Anlage UR;
die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold (§ 4 Nr. 1 Buchst. a UStG i.V.m. § 6 UStG) und der steuerfreien Lieferungen von Anlagegold (§ 25 c Abs. 1 UStG), für die der Vorsteuerabzug nach § 25 c Abs. 4 UStG nicht ausgeschlossen ist, in den ...