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OFD Frankfurt am Main - G 1450 A - 14 - St II 22

§ 28 – 35 GewStG Ermittlung des Zerlegungsmaßstabs i.S. des § 29 GewStG bei Altersteilzeitbeschäftigten

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der Gewerbesteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden ist zur Frage, wie Arbeitgeberleistungen und Ausgleichsansprüche bei Altersteilzeitbeschäftigten im Rahmen der Gewerbesteuerzerlegung zu behandeln sind, die Auffassung zu vertreten, daß

  1. Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes nicht als Arbeitslohn i.S.d. § 31 GewStG berücksichtigt werden können,

  2. der Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers nach § 4 des Altersteilzeitgesetzes nicht die zu berücksichtigenden Arbeitslöhne mindert,

  3. die Zuführungen zu den Rückstellungen für Arbeitslöhne, die für die Freistellungsphase vorgenommen werden, nicht als Arbeitslöhne bei der Zerlegung nach § 29 GewStG zu berücksichtigen sind und

  4. die Vergütungen, die in der Freistellungsphase geleistet werden, als Arbeitslöhne i.S.d. § 31 GewStG zu berücksichtigen sind.

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OFD Frankfurt/M. v. 16.11.1999 - G 1450 A - 14 - St II 22

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