Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen - S 4500

Grunderwerbsteuerfragen bei der Durchführung des Vermögensgesetzes

Nach § 3 Abs. 1 des Vermögensgesetzes - VermG - i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I 1997, 1974) sind Vermögenswerte, die den Maßnahmen i. S. des § 1 VermG unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, auf Antrag an die Berechtigten zurückzuübertragen, soweit dies nicht nach dem VermG ausgeschlossen ist. Vermögenswerte in diesem Sinne sind u. a. bebaute und unbebaute Grundstücke.(§ 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG) sowie (wieder zu begründende) Erbbaurechte und rechtlich selbständige Gebäude und Baulichkeiten i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GrEStG (§ 2 Abs. 2 VermG).

Anträge auf Rückübertragung können insbesondere solche natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften stellen, deren Vermögenswerte durch Maßnahmen gemäß § 1 VermG betroffen sind (§ 2 Abs. 1 VermG). Antragsberechtigt sind aber auch deren Rechtsnachfolger, z. B. bei natürlichen Personen deren Erben. Für die Entscheidung über solche Anträge sind, soweit Unternehmen übertragen oder entflochten werden, die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen zuständig (§ 25 VermG), für andere Anträge liegt die Zuständigkeit bei den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen (§§ 30, 35 VermG). Das Eigentum an Grundstüc...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 14.07.1998 - S 4500

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen