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BMF - S 2338 BStBl 1992 I 627
Dienst- und Geschäftsreisen, Dienst- und Geschäftsgänge in das Beitrittsgebiet sowie Einsatzwechseltätigkeit im Beitrittsgebiet; hier: Sonderregelungen zur Dreimonatsfrist
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Sonderregelungen zur Dreimonatsfrist bei einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet bis zum verlängert.