Gesetzgebung | Mindestintervall einer Außenprüfung vorgeschlagen (Bundestag)
Der Bundestag hat am in der 177. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (Drucksache 19/10751) diskutiert.
Der Entwurf sieht vor:
§ 194a AO (im Entwurf) Mindestintervall einer Außenprüfung: "Bei Steuerpflichtigen gem. § 193 AO findet eine Außenprüfung mindestens einmal innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren statt. Der Prüfungszeitraum schließt an den vorhergehenden Prüfungszeitraum an.“
Der Gesetzesentwurf auf der Drucksache 19/10751 wird an den Finanzausschuss, den Ausschuss Digitale Agenda und Haushaltsausschuss überwiesen.
Der Gesetzesentwurf sowie die Fundstelle im Plenarprotokoll (Seite 106) sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht.
Quelle: Bundestag online (JT)
Fundstelle(n):
NWB NAAAH-58787