Online-Nachricht - Montag, 21.09.2020

Gesetzgebung | Mindestintervall einer Außenprüfung vorgeschlagen (Bundestag)

Der Bundestag hat am in der 177. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (Drucksache 19/10751) diskutiert.

Der Entwurf sieht vor:

  • Nach § 194 AO soll § 194a AO eingefügt werden.

  • § 194a AO (im Entwurf) Mindestintervall einer Außenprüfung: "Bei Steuerpflichtigen gem. § 193 AO findet eine Außenprüfung mindestens einmal innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren statt. Der Prüfungszeitraum schließt an den vorhergehenden Prüfungszeitraum an.“

Ausblick

Der Gesetzesentwurf auf der Drucksache 19/10751 wird an den Finanzausschuss, den Ausschuss Digitale Agenda und Haushaltsausschuss überwiesen.

Der Gesetzesentwurf sowie die Fundstelle im Plenarprotokoll (Seite 106) sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht.

Quelle: Bundestag online (JT)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-58787