Online-Nachricht - Dienstag, 04.08.2020

Umsatzsteuer | GiG durch Veräußerung eines Sauenstalls (FG)

Die nicht mitveräußerten Ackerflächen stellen im Streitfall keine wesentlichen Betriebsgrundlagen dar, die dem Vorgang die Qualität als Veräußerung eines in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs nehmen (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob durch Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs (Sauenhaltung) ohne landwirtschaftliche Flächen steuerpflichtige Leistungen an die Klägerin erbracht worden sind, aus denen sie den Vorsteuerabzug geltend machen kann oder ob insoweit eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) an sie bewirkt worden ist.

Die Klage hatte keinen Erfolg:

  • Das FA hat den begehrten Vorsteuerabzug zu Recht versagt, da der Umsatz über den gesamten Sauenbestand gem. § 1 Abs. 1a UStG eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines in der Gliederung des Unternehmens (des Veräußerers) gesondert geführten Betriebs im Ganzen darstellt.

  • Der Veräußerer des gesamten Sauenbestands schuldet allerdings keine gesetzliche Umsatzsteuer, da der getätigte Umsatz nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar ist.

Hinweis

Das vollständige Urteil ist auf der Homepage des FG Münster veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: FG Münster (JT)

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-54988