Online-Nachricht - Donnerstag, 02.04.2020

Rechtsprechung | Im Jahr 2020 zu erwartende BFH-Entscheidungen von besonderer Bedeutung (BFH)

Der BFH hat seinen Jahresbericht 2019 veröffentlicht und geht darin u.a. auf im Jahr 2020 zu erwartende Entscheidungen von besonderer Bedeutung sowie auf im Jahr 2019 eingegangene Revisionen von besonderem Interesse ein.

Nachdem die traditionelle Pressekonferenz in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, hat der Bundesfinanzhof seinen Jahresbericht 2019 auf seiner Website veröffentlicht. Der Rückblick auf das Jahr 2019 spiegelt die große Bandbreite der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wider. Der Jahresbericht enthält zugleich einen Ausblick auf die im Jahr 2020 zu erwartenden Entscheidungen des Gerichts (ab S. 46).

Der Jahresbericht enthält außerdem Aussagen zur Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen. Sie lag in den Revisionsverfahren bei 40 %, nach 46 % im Vorjahr. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden waren die Steuerpflichtigen in 17 % der Verfahren erfolgreich (12 % im Vorjahr). Bezogen auf alle Verfahren wurden 20 % der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden (im Vorjahr 18 %).

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim BFH lag in 2019 bei neun Monaten. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Bei den Revisionsverfahren liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer im Berichtsjahr bei 20 Monaten. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sieben Monate.

Auch im Berichtsjahr 2019 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. So sind noch 100 der zum Jahresende offenen Verfahren (5,8 %) vor 2018 beim BFH eingegangen.

Quelle: BFH Pressemitteilung Nr. 19 vom 2.4.2020 (ImA)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-45717