Online-Nachricht - Donnerstag, 02.04.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen - Saarland

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für das Saarland.

Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen

Unternehmen im Saarland können auf Antrag ihre bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung im Rahmen der Dauerfristverlängerung für 2020 wieder zurückfordern. Ein entsprechender Erlass ist an die Finanzämter ergangen.

Unternehmen müssen nach Ablauf des Voranmeldezeitraums grundsätzlich bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats die Umsatzsteuer-Voranmeldungen an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann eine dauerhafte Fristverlängerung von einem Monat gewährt werden. Dafür muss eine Sonder-Vorauszahlung geleistet werden, die ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorausgegangene Kalenderjahr beträgt. Um den Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen, soll dieser Betrag den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen nun wieder auf Antrag zurückgezahlt bzw. herabgesetzt werden (vgl. Ministerium für Finanzen Saarland Pressemitteilung vom 23.03.2020).

Formulare zur Beantragung von Steuererleichterungen

Auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Europa finden Sie die folgenden Antragsformulare:

Voranmeldungsverfahren

Die derzeitige Ausnahmesituation wegen des Coronavirus wird auch im Voranmeldungsverfahren, z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen berücksichtigt. Die saarländischen Finanzämter sollen großzügig und unbürokratisch verfahren (vgl. Ministerium für Finanzen Saarland Pressemitteilung vom 18.03.2020).

Zugang zu Finanzämtern und Gerichten

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zum Schutz von Personal sowie der Bürgerinnen und Bürgern werden die Service-Center in den saarländischen Finanzämtern sowie in der Zentralen Beihilfestelle ab Montag () vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Die saarländischen Finanzämter sowie die ZBS erfüllen aber weiterhin vollumfänglich ihre Aufgaben. Eine Service-Hotline für die jeweiligen Finanzämter sowie für die ZBS wurde als Ersatz für die Service-Center eingerichtet. Die entsprechenden Hotline-Nummern finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen.

Auch der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

Grenzpendler im Homeoffice

Die Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid und das BMF haben eine Lösung für Grenzpendler nach Luxemburg im Homeoffice erarbeiten. Dabei werden die Arbeitstage der Grenzgänger, die aktuell von Zuhause aus arbeiten, wie normale Arbeitstage in Luxemburg verrechnet.

Die Lösung sieht vor, dass eine zeitlich befristete Sonderregelung geschaffen wird, wonach die Arbeitstage, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie von ihrer Wohnung aus im Homeoffice arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg gelten. Damit wird vermieden, dass sich nur aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung des Coronavirus die Besteuerungssituation nachteilig für diese Beschäftigten ändert.

Um die gefundene Ausnahmeregelung rechtlich abzusichern, wird das BMF zeitnah in dafür erforderlichen Konsultationsvereinbarungen mit Luxemburg eintreten.

Hintergrund zur Homeoffice-Regelung:

Deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg beschäftigt sind, besteuern ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Luxemburg, so die Regelung im Artikel 14 des DBA Deutschland-Luxemburg.

Nach einer Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg bleibt es auch dann bei der Besteuerung in Luxemburg, wenn die Grenzpendler ihrer Tätigkeit an höchstens 19 Tagen in Deutschland, etwa im Homeoffice nachgehen. Überschreiten sie allerdings diese Grenze, besteuert Deutschland die Tage, an denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Wohnort (z.B. im Homeoffice) tätig waren (vgl. Ministerium für Finanzen Saarland Pressemitteilung vom 31.03.2020).

Hilfen für Unternehmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat ein Sofortmaßnahmenpaket für die saarländische Wirtschaft erstellt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Konkret hat die Landesregierung ein 10 Mio. Euro Kreditprogramm aufgelegt, um im Einzelfall gezielt Unternehmen über Corona-bedingte Schwierigkeiten hinwegzuhelfen.

Auf Initiative des BMVI wird die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch den Handel unterstützt, indem das Sonn- und Feiertagsfahrverbot insoweit bis auf Weiteres ausgesetzt wird (vgl. Information der Landesregierung v. 23.3.2020).

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Saarland online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-45709