Online-Nachricht - Donnerstag, 27.02.2020

Stromsteuer | Verzinsung von Erstattungsansprüchen nach Unionsrecht (BFH)

Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht festgesetzter Stromsteuer nach Unionsrecht zu verzinsen ist, wenn der niedrigeren Festsetzung der Stromsteuer die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a der RL 2003/96 zugrunde lag und die zu hohe Steuerfestsetzung ausschließlich auf einem Fehler bei der Anwendung nationalen Rechts beruhte (; veröffentlicht ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Verzinsung einer gegenüber der Klägerin geleisteten Stromsteuererstattung. Das FG der ersten Instanz vertrat die Auffassung, dass weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht ein Anspruch auf die Verzinsung bestehe. Die erstattete Stromsteuer sei nicht nach Unionsrecht zu verzinsen, weil der Verbrauch des Stroms zum Laden der Akkumulatoren bereits nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -RL 2003/96 - falle. Abgesehen davon sei der Klägerin zu Unrecht eine Steuerermäßigung versagt worden, die nach Unionsrecht lediglich fakultativ sei und für die das Unionsrecht keine zwingenden Vorgaben mache.

Auf die Revision der Klägerin hat der BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht festgesetzter Stromsteuer nach Unionsrecht zu verzinsen, wenn der niedrigeren Festsetzung der Stromsteuer die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/96 zugrunde lag und die zu hohe Steuerfestsetzung ausschließlich auf einem Fehler bei der Anwendung der nationalen Vorschrift, die zur Umsetzung des Art. 17 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/96 erlassen wurde, auf den Streitfall beruhte?

Hinweis:

Das Verfahren wurde bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-43215