Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek, Ralf Walkenhorst

Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung

37. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78865-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64907-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung (37. Auflage)

C. Gewerbesteuer

Vorbemerkung

Das Aufkommen an Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu (§ 1 GewStG). Die Finanzämter setzen den Gewerbesteuermessbetrag fest und entscheiden auch über Rechtsbehelfe, die den Messbetrag betreffen. Die Finanzämter sind ferner für die Zerlegung (Verteilung) des Gewerbesteuermessbetrags zuständig, sofern ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhält (vgl. auch § 3 Abs. 2, § 22 und § 184 Abs. 3 AO).

Die Gemeinden setzen auf der Grundlage der Messbeträge die Gewerbesteuer fest und erheben sie.


Tabelle in neuem Fenster öffnen

ABB. 10: Schema zur Berechnung der Gewerbesteuer

A. Festsetzung des Steuermessbetrags durch das Finanzamt
Gewinn aus Gewerbebetrieb (steuerlicher Gewinn, bei KapG: GdE – § 7 Satz 1 GewStG)*
+
Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
./.
Kürzungen (§ 9 GewStG)
=
Gewerbeertrag (vor Abrundung und Freibetrag)
./.
Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)
Abrundung auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG)
./.
Freibetrag (max. 24 500 € – § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG
nur bei Personenunternehmen)
=
Gewerbeertrag (nach Abrundung und Freibetrag – § 11 Abs. 1 GewStG)
x
3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG)
=
Gewerbesteuermessbetrag (§ 11 GewStG)

 B. Festsetzung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde (§ 16 GewStG)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbesteuermessbetrag
x . . . % (Hebesatz, § 16 GewStG)
= Gewerbesteuer

* In der Klausur muss der steuerliche Gewinn nach § 7 Satz 1 GewStG (= Ausgangsbasis für die Ermittlung der Gewerbesteuer) teilweise zunächst von Ihnen ermittelt wer...

Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.