Tobias Teutemacher

Handbuch zur Kassenführung

3. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77863-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65313-1

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Handbuch zur Kassenführung (3. Auflage)

X. Aufzeichnung und Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung

1. Grundsätzliche Regelung

Das Kassenbuch gibt einen Überblick über den Bargeldbestand eines Steuerpflichtigen. Es muss so beschaffen sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand verglichen werden kann.

Die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch stellt einen formellen Mangel dar.

Im Kassenbuch (s. Kapitel XIII.4) – gleiches gilt natürlich auch für Kassenberichte (s. Kapitel XIII.2) – sind nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen. Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch stellt einen formellen Mangel dar und widerspricht dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung (§ 145 Abs. 1, § 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB).

Die steuerrechtliche Würdigung des Sachverhaltes (einfacher oder gravierender Mangel) hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Praxishinweis:

Bargeldlose Geschäftsvorfälle wie EC- und/oder Kreditkartenzahlungen dürfen nicht im Kassenbuch oder in den Kassenberichten aufgezeichnet werden, denn es handelt sich nicht um bare Geschäftsvorfälle!

2. Dokumentation von unbaren Umsätzen in elektronischen Aufzeichnungssystemen

Bei der Nutzung elektronischer Aufzeichnungssy...

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