Online-Nachricht - Montag, 11.11.2019

Gesetzgebung | Bundesrat beschließt Gesetz für bessere Pflegelöhne

Der Bundesrat hat am dem Gesetz für bessere Pflegelöhne zugestimmt. Das Gesetz soll zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen.

Das Gesetz eröffnet zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen:

  • Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Mit dem Gesetz wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt: Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können.

  • Als zweite Möglichkeit sieht das Gesetz vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.

Hinweis:

Bisher gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege - nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn. Das liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgebern. Zum Beispiel gelten in der Altenpflege nur für 20 Prozent der Beschäftigten tarifliche Arbeitsbedingungen.

Der allgemeine Pflegemindestlohn gilt noch bis zum . Er beträgt derzeit 11,05 € pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 € in Ostdeutschland. Von diesem Mindestlohn profitieren bisher vor allem Pflegehilfskräfte.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-34733