Gesetzgebung | Entwurf der Verordnung zu § 35 c Abs. 7 EStG-E (BMF)
Das BMF hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG-E veröffentlicht.
Hintergrund: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (s. hierzu ) soll das EStG um einen § 35c EStG ergänzt werden.
§ 35c EStG-E sieht vor, bestimmte abschließend aufgezählte energetische Einzelmaßnahmen steuerlich zu fördern. In Abs. 7 der Vorschrift wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 festzulegen.
In dem nun vorgelegten Diskussionsentwurf werden die Mindestanforderungen an die jeweiligen Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken) sowie der Begriff des Fachunternehmens näher definiert.
Der Diskussionsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB XAAAH-34445