Online-Nachricht - Freitag, 20.09.2019

Gesetzgebung | Thüringen und Bremen starten Initiative zur Senkung der Umsatzsteuer (Bundesrat)

Thüringen und Bremen setzen sich dafür ein, die ermäßigten Umsatzsteuersätze grundlegend zu überarbeiten und plädieren in diesem Zusammenhang für einen reduzierten Steuersatz auf Menstruationsartikel. Der Entschließungsantrag der beiden Länder wurde am im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Reduzierter Steuersatz auf Monatshygiene-Produkte

Gerade die aktuelle Diskussion um eine Online-Petition zur Steuersenkung auf Monatshygiene-Produkte mache deutlich, dass die ermäßigten Steuersätze teilweise nicht mehr zeitgemäß bzw. für die Gesellschaft nicht nachvollziehbar sind. Außerdem habe auch das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten aufgefordert, die so genannte Pflege- und Tamponsteuer abzuschaffen, unterstreichen Thüringen und Bremen.

Entlastung der Familien

Bei der Überprüfung der Ermäßigungstatbestände muss es nach Ansicht der beiden Länder vor allem darum gehen, Familien stärker zu entlasten. Handlungsbedarf sehen sie insbesondere bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kitas und vergleichbaren sozialen Einrichtungen. So würden die Speisen hier nur teilweise ermäßigt besteuert.

Schlüssiges Konzept erforderlich

Ebenfalls unstimmig finden Thüringen und Bremen die Besteuerung der Medizinprodukte. Auch hier würden vergleichbare Produkte nicht gleich behandelt: Während bei Brillen der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen sei, gelte bei Hörgeräten der ermäßigte Satz. Es sei ein insgesamt ausgewogenes und schlüssiges Konzept erforderlich, heißt es in dem Antrag.

Wie es weitergeht

Die Fachausschüsse des Bundesrates befassen sich in der letzten Septemberwoche mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Vorlage zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Hinweis:

Die zugehörigen Drucksachen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-30704