Online-Nachricht - Donnerstag, 19.09.2019

Verfahrensrecht | Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des FA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BFH)

Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen (Abgrenzung zu Senatsurteil v. - VII R 14/11, BStBl II 2013, 128: ; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob ein Insolvenzverwalter in Bezug auf einen Anfechtungsanspruch Rechtsnachfolger des FA werden kann.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über.

  • Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen (Abgrenzung zu Senatsurteil v. - VII R 14/11, BStBl II 2013, 128).

  • Hat das FG die Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid als unbegründet abgewiesen, kommt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für den Insolvenzverwalter nach § 727 ZPO nicht in Betracht.

  • Das FA kann den Anfechtungsanspruch gegen den Anfechtungsgegner während des Insolvenzverfahrens auch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters nicht selbst weiterverfolgen (Fortführung Senatsurteil v. - VII R 120/92, BStBl II 1995, 225).

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-30610