Online-Nachricht - Mittwoch, 18.09.2019

Gesetzgebung | Längerer Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmiete (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Vergleichsmiete beschlossen. Damit soll der Anstieg der Mietpreise weiter gedämpft werden.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Mit der neuen Regelung, die die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Vergleichsmiete getroffen hat, möchte sie einen gedämpften Anstieg bewirken.

Quelle: Bundesregierung online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-30512