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NWB Nr. 24 vom Seite 1989 Fach 8 Seite 1239

Einheitlicher Leistungsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

von Richter am FG Dr. Armin Pahlke, Gehrden

In der grunderwerbsteuerrechtlichen Praxis kommt der Rechtsfigur des sog. einheitlichen Leistungsgegenstands (früher häufig als ”einheitliches Vertragswerk” bezeichnet) eine geradezu dominierende Bedeutung zu. Eine Vielzahl von Urteilen und Aufsätzen befassen sich mit dieser Thematik. Der nachfolgende Beitrag soll einen zusammenfassenden Überblick über die Rechtsgrundlagen und die vielfältigen Einzelfragen liefern.

I. Problematik des einheitlichen Leistungsgegenstands

Im Grunderwerbsteuerrecht tritt die Problematik des einheitlichen Leistungsgegenstands auf, wenn im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks (z. B. aufgrund eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerpflichtigen Grundstückskaufvertrags) einer oder mehrere Verträge abgeschlossen werden, durch die das Grundstück in einen erst noch herzustellenden (künftigen) Zustand versetzt werden soll. In der Mehrheit der Fälle handelt es sich bei diesem künftigen Grundstückszustand um die Herstellung eines Gebäudes; jedoch kommen auch andere künftige Grundstückszustände - so z. B. die Renovierung oder Erweiterung eines Gebäudes oder die Durchführung sonstiger Baumaßnahmen - in Betracht.

Von einem einheitlichen Leistung...

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Einheitlicher Leistungsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

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