Verfahrensrecht | Anwendungserlass zu § 146a AO (BMF)
Das BMF hat das Schreiben zur Anwendung des § 146a AO veröffentlicht ().
Hintergrund: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme).
In dem nun veröffentlichten Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a AO geht das BMF auf folgende Punkte ein:
Allgemeines und Begriffsdefinition
elektronisches Aufzeichnungssystem
elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen
Schutz durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO)
Schutzziele
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
Vorgang
Transaktion
Geschäftsvorfälle
Andere Vorgänge
Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
Sachlicher Anwendungsbereich
Zeitlicher Anwendungsbereich
Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
Komponenten der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
Protokollierung von Vorgängen durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
Anwendungs- und Protokolldaten
Ablauf der Protokollierung
Begriffsdefinitionen zur Protokollierung
Einheitliche digitale Schnittstelle für steuerliche Außenprüfungen und Nachschauen
Anforderung an den Beleg
Belegausgabe
Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
Elektronische Aufbewahrung der Aufzeichnungen
Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
Zertifizierung
Verbot des gewerbsmäßigen Bewerbens und In- Verkehr-Bringens nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO
Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a
Das 21-seitige Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB TAAAH-20704