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NWB Nr. 50 vom Seite 3875 Fach 3 Seite 8125

Maßgebendes Kapitalkonto bei Anwendung des § 15a EStG

von Prof. Dr. Günter Söffing, Richter am BFH, München

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. An ihr sind S und F als Kommanditisten beteiligt, und zwar mit einer Einlage von 19 000 DM bzw. 1 000 DM. S stellte 1980 der Klägerin ein Darlehen in Höhe von 849 000 DM zur Verfügung. Er hatte diese Mittel durch Aufnahme eines Bankkredits aufgebracht. Am wurde eine Erhöhung der Einlage des S um 480 000 DM unter Umwandlung eines Teils des Darlehens beschlossen.

Im Streitjahr 1980 erwirtschaftete die KG einen Verlust von 332 678 DM. Hiervon behandelte das FA 20 000 DM als ausgleichsfähigen Verlust (19 000 DM S und 1 000 DM F) und 312 678 DM (für S 280 400 DM und F 32 268 DM) als nach § 15a EStG verrechenbaren Verlust. Das FG gab der Klage statt und behandelte den gesamten Verlust als abzugsfähig. Die Revision des FA hatte keinen Erfolg.

II. Entscheidungsgründe

1. Die Voraussetzungen des § 15a EStG, nämlich daß ein einem Kommanditisten zugerechneter Verlustanteil zur Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führe, sei im Streitfall nicht gegeben, da S am Einlagen von insgesamt 499 000 DM (19 000 DM ursprüngliche Einlage + 480 000 DM Einlage aufgrund des Erhöhu...

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