Online-Nachricht - Mittwoch, 13.03.2019

Steuerpolitik | Petition zum Verbot von Briefkastenfirmen (hib)

Der Petitionsausschuss setzt sich für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen ein. In der Sitzung am beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition mit der Forderung, zur Vermeidung von Steuerhinterziehung ein Verbot von sogenannten Briefkastenfirmen festzuschreiben, dem BMF und dem BMJV als Material zu überweisen "soweit nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen berührt sind".

In der Begründung der Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss mit Bezug auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, Briefkastenfirmen seien dann problematisch, wenn diese aufgrund der Verschleierung der wahren Eigentümerstruktur oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit für Steuervermeidung oder kriminelle Aktivitäten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche genutzt würden. Die Bundesregierung unterstütze daher nachhaltig die internationalen Bemühungen zur Schaffung erhöhter Transparenz, heißt es in der Vorlage. Die Einführung eines steuerlichen automatisierten Informationsaustausches zu Finanzkonten sowie die Schaffung nationaler Register zum Zwecke der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten von Rechtsträgern seien richtige und wichtige Schritte gewesen, denen aber weitere folgen müssten.

Bis März 2021, so schreibt der Petitionsausschuss, sollen EU-weit die nationalen Register vernetzt werden. Dies werde einen Zuwachs an Transparenz gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Strukturen bringen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Zudem sehe die entsprechende EU-Richtlinie vor, dass geldwäscherechtlich Verpflichtete - also Unternehmen, die gegenüber ihren Kunden geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten durchführen müssen - ebenso wie Behörden Unstimmigkeiten zu den Angaben der wirtschaftlich Berechtigten melden müssen, wenn sich diese im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung ergäben. Dies werde einen weiteren Zuwachs an Datenqualität bringen, urteilen die Abgeordneten.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, begrüßt die Bundesregierung das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Ziel sei es, dass die Besteuerung dort erfolgt, wo auch die wirtschaftliche Tätigkeit und Wertschöpfung stattfindet.

Auch bei der Erstellung der Liste der nicht-kooperativen Drittstaaten in Steuersachen der EU ziele ein "erfüllendes Kriterium" speziell auf Briefkastenfirmen ab: Ein Land soll dem Kriterium entsprechend keine Regelungen begünstigen, die zum Ziel haben, Gewinne anzuziehen, die keine reale Wirtschaftstätigkeit in dem Land abbildeten. "Deutschland befürwortet die Einführung von Substanzerfordernissen in diesen Staaten", heißt es in der Vorlage.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 260 (il)

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-09579