Online-Nachricht - Dienstag, 13.11.2018

Lohnsteuer | Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug 2019 (BMF)

Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt gegeben. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: ) ().

Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2019 (Stand: ) haben sich noch folgende Änderungen ergeben:

  • in Anlage 1 Pkt. 3.1 Streichung des zu prüfenden Eingangswertes STKL und Anpassung der Beschreibung des Eingangsparameters KVZ

  • in Anlage 2 Pkt. 3.1 Anpassung der Beschreibung des Eingangsparameters KVZ

Hinweis:

Treten diese Änderungen nicht am in Kraft, ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer gleichwohl zutreffend auf Basis der mit diesem BMF-Schreiben bekannt gemachten Programmablaufpläne. Zum weiteren Verfahren ergeht dann ein gesondertes BMF-Schreiben mit Anweisungen zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach Bekanntmachung geänderter Programmablaufpläne. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ hingewiesen.

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Auf der Homepage des BMF finden Sie außerdem:

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-99178