Lohnsteuer | Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug 2019 (BMF)
Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt gegeben. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: ) ().
Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2019 (Stand: ) haben sich noch folgende Änderungen ergeben:
in Anlage 1 Pkt. 3.1 Streichung des zu prüfenden Eingangswertes STKL und Anpassung der Beschreibung des Eingangsparameters KVZ
in Anlage 2 Pkt. 3.1 Anpassung der Beschreibung des Eingangsparameters KVZ
Treten diese Änderungen nicht am in Kraft, ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer gleichwohl zutreffend auf Basis der mit diesem BMF-Schreiben bekannt gemachten Programmablaufpläne. Zum weiteren Verfahren ergeht dann ein gesondertes BMF-Schreiben mit Anweisungen zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach Bekanntmachung geänderter Programmablaufpläne. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ hingewiesen.
Das Schreiben finden Sie auf der
Homepage
des BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank
erfolgt in Kürze.
Auf der Homepage des BMF finden Sie außerdem:
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB TAAAG-99178