Online-Nachricht - Dienstag, 19.06.2018

Verfahrensrecht | Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen (BMF)

Das BMF hat den AEAO zu § 146 - Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen - wegen der Neufassung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen mit sofortiger Wirkung neu gefasst ().

Hierin geht das BMF auf folgende Punkte ein:

  • Grundsätze der Einzelaufzeichnung

  • Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen

  • Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse

  • Festsetzung eines Verzögerungsgelds

  • DV-gestützte Buchführung und Aufzeichnungen

Quelle: BMF online (il)

Anmerkung: Nachricht aktualisiert am

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-86746