Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-51685-6

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 13 BewG Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen

Hermann-Ulrich Viskorf (September 2017)

Hinweis: R B 13 ErbStR 2011; Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betr. Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen: Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer v. , BStBl 2010 I 810.

1. Kapitalwert wiederkehrender Nutzungen und Leistungen

a) Verhältnis zum Gegenwartswert bei Kapitalforderungen

1Die Berechnung des Kapitalwerts wiederkehrender Nutzungen und Leistungen ist im Rechnerischen nichts anderes als die Ermittlung des Gegenwartswerts von Kapitalforderungen, die in Raten zu tilgen sind (§ 12 Abs. 3 BewG). Hier wie dort ist nach der gleichen Abzinsungsmethode vorzugehen und der gleiche Zinssatz von 5,5 % vorgeschrieben; auf der Grundlage des Zinsabschlaggesetzes wird außerdem bei Raten und Zeitrenten die gleiche Zahlungsweise – Mittelschüssigkeit; dazu unten → Rdn. 6 – gesetzlich unterstellt (§ 12 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 BewG). Berechnungshilfen für Raten und Zeitrenten können deshalb wechselseitig verwendet werden.

b) Begriff der wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen

2Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind geldwerte Vorteile, die dem Berechtigten periodisch zufließen und vom Verpflichteten periodisch zu bewirken ...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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