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NWB EV 9/2017 S. 300

Einkommensteuer – Sonderausgaben in Form einer dauernden Last (FG)

Voraussetzung für den Abzug von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben ist neben einer eindeutigen Vereinbarung über die Höhe der Versorgungsleistung, die Art und Weise ihrer Zahlung und die zu übertragenden Vermögensgegenstände, dass die Versorgungsleistung aus den Erträgen der übertragenden Vermögensgegenstände erwirtschaftet wird.

Hierzu führte das FG Hessen weiter aus:

  • Der Kläger hat einen steuerlich anzuerkennenden Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrag abgeschlossen. Ein Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrag kann der Besteuerung zugrunde gelegt werden, wenn die (Mindest-)Voraussetzungen, die die Qualifikation des Vertrags als Versorgungsvertrag erst ermöglichen (Umfang des übertragenen Vermögens, Art und Höhe der Versorgungsleistung sowie ...

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