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NWB EV 9/2017 S. 300

Einkommensteuer – Gestaltungsmissbrauch bei vorgeschalteter Schenkung (FG)

Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Aktien schenken, die diese anschließend – vertreten durch die Eltern als gesetzliche Vertreter – mit Gewinn veräußern, so ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG wegen Gestaltungsmissbrauchs nicht den Kindern, sondern den Eltern zuzurechnen, wenn außersteuerliche Gründe für die dem Verkauf vorgeschaltete Schenkung nicht zu erkennen sind.

Sachverhalt: Die Klägerin ist Mitglied des Aufsichtsrates und Aktionärin einer AG. Hieraus erzielt sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Aufsichtsratsvergütungen) sowie aus Kapitalvermögen (Dividenden). Darüber hinaus ist sie nichtselbständig beschäftigt. Die Klägerin ist Mutter zweier minderjähriger Töchter, denen sie zum jeweils fünf Aktien der AG schenkte. Die Kinder veräußerten jeweils zwei der ...

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