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NWB EV 9/2017 S. 298

Erbschaftsteuer – Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige (BFH)

Beschränkt Steuerpflichtigen steht für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe von 500.000 € unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu.

Sachverhalt: Die in der Schweiz wohnende Klägerin hatte von ihrem ebenfalls in der Schweiz lebenden Ehemann Grundstücke in Deutschland mit einem Wert von knapp 380.000 € geerbt. Das übrige – nicht der Besteuerung in Deutschland unterliegende – Erbe belief sich auf ca. 6,4 Mio. Schweizer Franken. Erbschaftsteuer in der Schweiz wurde von der Klägerin nicht erhoben. Für das in Deutschland gelegene Grundvermögen begehrte die Klägerin den für Eheleute bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht geltenden Freibetrag von 500.000 €. Demgegenüber wollte das Finanzamt zunächst nur einen Freibetra...

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