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Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen
Das Betreuungsgeld ist laut FG Münster als eigener Bezug der unterstützten Mutter i. S. von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen, nicht aber das Kindergeld. Nach der Grundkonzeption des Familienleistungsausgleichs diene das Kindergeld der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes und der Förderung der Familie. Dementsprechend werde es auch im Sozialrecht als Einkommen des Kindes angesehen. Dagegen werde das Betreuungsgeld nur für diejenigen Kinder gezahlt, die nicht in einer Tageseinrichtung, sondern von einem Elternteil betreut würden. Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs solle es die eigene Erziehungsleistung von Eltern mit Kleinkindern anerkennen und unterstützen. Es schaffe daher einen Ausgleich zu einer nicht in Anspruch genommenen anderweitig zur Verfügung gestellten staatlichen S...