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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 1989/15

Gesetze: EStG § 3 Nr. 3EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa DBA CHE Art. 15a

Austrittsleistung der Schweizer Pensionskasse im sog. Freizügigkeitsfall unterliegt der deutschen Besteuerung

keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 EStG

Leitsatz

1. Die auf dem Obligatorium beruhende Austrittsleistung der Schweizer Pensionskasse im sog. Freizügigkeitsfall – Austritt des Arbeitnehmers aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und endgültigen Verlassens der Schweiz – unterliegt als Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung der deutschen Besteuerung. Sie ist keine mit einer Kapitalabfindung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 3 Nr. 3 EStG vergleichbare Leistung.

2. Gründe im Rahmen der Auslegung des § 3 Nr. 3 EStG, die Austrittsleistung aus einer privatrechtlichen Pensionskasse anders zu bewerten als die Austrittsleistung aus einer öffentlich-rechtlichen Pensionskasse, sind nicht ersichtlich.

Fundstelle(n):
PIStB 2017 S. 320 Nr. 12
BAAAG-54805

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.07.2017 - 3 K 1989/15

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