Online-Nachricht - Donnerstag, 17.08.2017

Rentenversicherung | Anforderung einer "Gesonderten Meldung" (DRV Bund)

Die Deutsche Rentenversicherung macht auf ein neues Pilotverfahren zur elektronischen Anforderung der Gesonderten Meldung (GML 57) aufmerksam.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Im Sommer 2017 startet bei vier Trägern der Rentenversicherung ein neues Pilotverfahren. Die DRV Nord, die DRV Hessen, die DRV Baden-Württemberg und die DRV Saarland fordern die "Gesonderte Meldung" (Meldegrund 57) jetzt elektronisch statt mit dem Formular R0250 an. So können die letzten Entgelte eines Rentenantragstellers schneller verfügbar gemacht werden.

  • Die Anforderung erfolgt über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Interessierte Arbeitgeber müssen sich einmalig registrieren lassen.

Hinweis:

Weitere Informationen stehen unter www.rvBEA.de unter dem Punkt "GML57" bereit.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Newsletter vom (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAG-53905