Rentenversicherung | Anforderung einer "Gesonderten Meldung" (DRV Bund)
Die Deutsche Rentenversicherung macht auf ein neues Pilotverfahren zur elektronischen Anforderung der Gesonderten Meldung (GML 57) aufmerksam.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Im Sommer 2017 startet bei vier Trägern der Rentenversicherung ein neues Pilotverfahren. Die DRV Nord, die DRV Hessen, die DRV Baden-Württemberg und die DRV Saarland fordern die "Gesonderte Meldung" (Meldegrund 57) jetzt elektronisch statt mit dem Formular R0250 an. So können die letzten Entgelte eines Rentenantragstellers schneller verfügbar gemacht werden.
Die Anforderung erfolgt über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Interessierte Arbeitgeber müssen sich einmalig registrieren lassen.
Weitere Informationen stehen unter www.rvBEA.de unter dem Punkt "GML57" bereit.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Newsletter vom (il)
Fundstelle(n):
NWB CAAAG-53905