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WP Praxis Nr. 9 vom Seite 208

Die Neufassung des IDW RS HFA 30 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (Teil 2)

Praktische Auswirkungen und offen gebliebene Fragestellungen

Dr. Michael Thaut

Im ersten Teil dieses Beitrags wurde die Anpassung des IDW RS HFA 30 an die jüngsten Änderungen im HGB aufgezeigt. In diesem Teil werden die Änderungen in IDW RS HFA 30 zur Definition von Altersversorgungsverpflichtungen in Bezug auf Schuldbeitritte bzw. Erfüllungsübernahmen und zu entgeltlich übernommenen Verpflichtungen beleuchtet.

Pradl, Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen: Bewertung in der Handelsbilanz, infoCenter NWB NAAAE-93078

Kernaussagen
  • Der Begriff der Altersversorgungsverpflichtung wird abweichend vom Betriebsrentengesetz auf Verpflichtungen erweitert, die durch Schuldbeitritt übernommen wurden. Zweifelhafterweise werden indes reine Erfüllungsübernahmen nicht erfasst.

  • Bei einer entgeltlichen Verpflichtungsübernahme durch Schuldbeitritt ist nun beim Primärverpflichteten eine Nettobilanzierung standardmäßig vorzunehmen.

  • Der HFA bestätigt die Auffassung des BFH, dass die Erfassung eines Erwerbsgewinns pro Verpflichtung weder im Zugangszeitpunkt noch zeitversetzt an künftigen Bilanzstichtagen zulässig ist. Aufgrund des Realisationsprinzips darf m. E. der Differenzbetrag zwischen Entgelt und gesetzlicher Rückstellung mit Beginn der Rentenp...

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Die Neufassung des IDW RS HFA 30 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (Teil 2)

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