Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 22.06.2017 IX ZB 82/16, NWB 33/2017 S. 2487

Insolvenzrecht | Zum Antragsrecht des Schuldners in der Eigenverwaltung

Der Schuldner in der Eigenverwaltung ist nicht befugt, einen Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung zu stellen. Zudem darf das Insolvenzgericht nur dann auf Antrag den Beschluss der Gläubigerversammlung, den Betrieb des Schuldners einzustellen, aufheben, wenn eine ordnungsgemäße Fortführungsplanung eindeutig bessere Quotenaussichten durch die Betriebsfortführung ergibt.

Anmerkung:

Im Streitfall war die Schuldnerin nicht befugt, einen Aufhebungsantrag (§ 78 Abs. 1 InsO) zu stellen. Weder ergibt sich ihr Antragsrecht aus den Regelungen zur Eigenverwaltung noch ist § 78 Abs. 1 InsO erweiternd dahin auszulegen, dass in der Eigenverwaltung sie anstelle des Insolvenzverwalters den entsprechenden Antrag stellen darf. Die Abgrenzung der Rechtsstellung des eigenverwaltend...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen