Online-Nachricht - Donnerstag, 03.08.2017

Berufsrecht | Kostenlose Erstberatung zulässig (BRAK)

Die BRAK macht auf ein Urteil des BGH aufmerksam, demzufolge ein Rechtsanwalt kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten darf, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.

Im entschiedenen Fall hatte ein Rechtsanwalt in einer regionalen Tageszeitung eine Anzeige geschaltet, aus der hervorging, dass seine Kanzlei nach Verkehrsunfällen kostenlose Erstberatungen anbietet. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hatte ihm daraufhin eine belehrende Ermahnung erteilt, weil nach § 49b BRAO, §§ 34, 4 RVG eine kostenlose Rechtsberatung ohne inhaltliche Qualifizierung anhand der Besonderheiten des Falls oder der den Rechtsrat suchenden Person unzulässig sei. Gegen den später ergangenen Widerspruchsbescheid hatte der Rechtsanwalt Klage erhoben.

Der Brandenburgische Anwaltsgerichtshof ( AGH I 2/15) hob den angefochtenen Bescheid auf. Die vom Anwaltsgerichtshof zugelassene Berufung der Kammer blieb beim BGH erfolglos: Das RVG schreibe keine bestimmte Gebühr für eine Erstberatung vor, sondern deckle sie für Verbraucher auf höchstens 190 €. Eine Mindestgebühr, die unter Verstoß gegen § 49b I BRAO unterschritten werden könnte, sehe das RVG nicht vor. Der BGH konnte auch keinen Verstoß gegen §§ 34, 4 RVG erkennen.

Hinweis:

Der Volltext des Urteils ist in der Datenbank des BGH verfügbar.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 16/2017 v. 02.08.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-52147