Online-Nachricht - Montag, 31.07.2017

Berufsrecht | Elektronische Akte startet beim FG BW

Parallel zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) (lesen Sie hierzu unsere Online-Nachricht vom 31.07.2017) hat das FG Baden-Württemberg am in vier Stuttgarter Senaten mit der Pilotierung der elektronischen Akte (eAkte) begonnen.

Hierzu führt das FG Baden-Württemberg weiter aus:

  • Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der digitalen Verfahrensbearbeitung markiert den Übergang von der bisherigen Papierakte zur eAkte.

  • Rechtsgrundlage der verbindlichen elektronische Akte ist die Verordnung des Justizministeriums zur elektronischen Aktenführung bei den Gericht (e-Akten-Verordnung – eAktVO). Danach werden in allen ab dem beim 1., 5., 8. und 10. Senat im Stuttgarter Gerichtsteil neu eingehenden Verfahren die Gerichtsakten nur noch elektronisch geführt werden. Eine Papierakte wird es für diese neuen Verfahren nicht mehr geben.

  • Gerichtsakten, die bereits in Papierform angelegt wurden, werden allerdings in dieser Form fortgeführt. Damit kommt es für eine Übergangszeit zu einem Nebeneinander von elektronischen Akten und Gerichtsakten in Papierform.

  • Die eAkte ist auch in den Verfahren verbindlich, die nicht in elektronischer Form bei Gericht eingehen. Per Post oder Fax eingehende Schriftstücke werden daher gescannt, um sie für die eAkte elektronisch verfügbar zu machen.

  • Das gilt allerdings nicht für die Akten der Finanzämter. Die Behördenakten bleiben vorläufig Papierakten.

  • Die eAkte bedeutet auch nicht, dass nicht am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmende Beteiligte, nur noch elektronisch informiert werden. Sie erhalten die Urteile, Beschlüsse und Verfügungen des Gerichts weiterhin in Schriftform.

Quelle: FG Baden-Württemberg, Newsletter 4/2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-51831