Online-Nachricht - Montag, 31.07.2017

Berufsrecht | Elektronischer Rechtsverkehr beim FG BW

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) beim FG Baden-Württemberg ist eröffnet. Ab dem besteht sowohl bei den Senaten in Stuttgart als auch bei den Außensenaten in Freiburg die Möglichkeit, Klagen, Anträge und Schriftsätze elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen.

Nach Abschluss dieser Öffnungsphase zum beginnt für professionelle Einreicher wie Rechtsanwälte und Behörden die sog. Verpflichtungsphase, in der die Nutzung des neuen ERV obligatorisch wird. Die bundesweite Nutzungspflicht des ERV für Rechtsanwälte und Behörden beginnt spätestens ab dem . Für Rechtsanwälte wurde hierfür das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) geschaffen. Für Steuerberater fehlt bislang eine gesetzliche Regelung.

Die Länder können die Pflicht zur Nutzung des ERV für einzelne, mehrere oder alle Gerichtsbarkeiten durch ein „Opt In“ auf den vorziehen. Angesichts der bundesweiten Vorreiterrolle der baden-württembergischen Justiz bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte (lesen Sie hierzu unsere Online-Nachricht vom 31.07.2017) ist zu erwarten, dass dies in Baden-Württemberg der Fall sein wird.

Bereits ab dem besteht für Rechtsanwälte ohnehin eine sog. „passive Nutzungspflicht“. Der Inhaber des beA ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des FG Baden-Württemberg.

Quelle: FG Baden-Württemberg, Newsletter 4/2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB MAAAG-51829