Gesetzgebung | Neuregelungen im Juli/August 2017
Die Bundesregierung informiert über Neuerungen aus den Bereichen Arbeit/Soziales, Inneres/Justiz, Energie, Umwelt, Gesundheit, Ernährung und Verkehr.
Arbeit / Soziales
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Das will das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ändern. Mehr Transparenz von Entgeltregelungen soll dazu beitragen, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen zu erkennen und zu beseitigen.
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Liste der Berufskrankheiten erweitert
Zum werden fünf weitere Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen – darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien. Betroffene sollten sich an ihren Arzt oder die gesetzliche Unfallversicherung wenden.
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Erhöhung der Schonbeträge in der Kriegsopferfürsorge
Kriegsgeschädigte und ihre Hinterbliebenen können seit dem höhere Vermögensschonbeträge geltend machen, wenn sie Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge sind gegenüber denen der Sozialhilfe weiterhin großzügiger ausgestaltet.
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Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft gestärkt
Große Konzerne haften, wenn sie Subunternehmer beauftragen, die ihre Mitarbeiter prekär beschäftigen oder die nur dem Anschein nach selbstständig sind. Arbeitszeiten müssen genau erfasst werden, damit sie Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen können. Das Gesetz ist seit 25.07. in Kraft.
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DRK-Schwestern bleiben Krankenhäusern erhalten
Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden von der maximalen Überlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausgenommen. Dadurch können sie länger als 18 Monate an demselben Krankenhaus tätig sein. Die Änderung des DRK-Gesetzes ist seit 25.07. in Kraft.
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Inneres / Justiz
Sicherer Identitätsnachweis im Netz
Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird leichter anwendbar und attraktiver. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises ist seit 15.07. in Kraft.
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Neues Waffenrecht tritt in Kraft
Die Bundesregierung will die Zahl illegaler Waffen und Munition reduzieren. Ein Jahr lang können Besitzer nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Die Reform des Waffenrechts ist im Wesentlichen seit 06.07. in Kraft.
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Entschädigung für seelisches Leid
Wer einen Angehörigen durch fremdes Verschulden verloren und dadurch seelisches Leid erfahren hat, soll künftig entschädigt werden. Die Regelung gilt bei Fällen wie Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror. Das Gesetz ist seit 22.07. in Kraft. Weitere Informationen: Entschädigung für seelisches Leid
Regelungslücke im Betreuungsrecht geschlossen
Das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten ist seit 22.07. in Kraft. Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.
Weitere Informationen: Regelungslücke beim Betreuungsrecht geschlossen
Ehemündig ab 18 Jahren
Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Das Gesetz ist seit 22.07. in Kraft.
Weitere Informationen: Ehemündig ab 18 Jahren
Härtere Strafen für Einbrecher
Einbrecher werden künftig härter bestraft: Für den Einbruch in eine Privatwohnung gilt nun eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Das Gesetz ist seit 22.07. in Kraft.
Weitere Informationen: Härtere Strafen für Einbrecher
Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert
Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich nach Paragraph 175 StGB verurteilt wurden, sollen rehabilitiert werden und einen Entschädigungsanspruch erhalten. Das Gesetz ist seit 22.07. in Kraft.
Weitere Informationen: Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert
Energie
Stromerzeugung: Netzentgelte neu bemessen
Die Bundesregierung will die Kosten der Stromnetze fairer verteilen. Ziel ist es, regionale Unterscheide bei den Netzentgelten und damit auch bei den Strompreisen für den Endkunden zu verringern. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur ist seit in Kraft.
Weitere Informationen: Stromerzeugung: Netzentgelte neu bemessen
Photovoltaik auch für Mieter vorteilhaft
Auch Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Das soll Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden schaffen. Bei großen Wohnhäusern können Mieter damit etwa zehn Prozent ihrer Stromkosten sparen. Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ist seit in Kraft.
Weitere Informationen: Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden
Umwelt
Wirksamer Schutz vor Legionellen
Eine neue Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen. Das dient dem Schutz vor Legionellen: Die Bakterien könnten sich andernfalls aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen. Die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz tritt am in Kraft.
Weitere Informationen: Wirksamer Schutz vor Legionellen
Gesundheit
Besserer Schutz vor Infektionen – bessere pflegerische Krankenhausversorgung
Meldepflichten ausbauen, Übertragungswege besser aufklären, Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden durch Digitalisierung erleichtern – das verbessert den Schutz vor Infektionen. Das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten regelt auch, dass künftig in Krankenhäusern Personaluntergrenzen in der Pflege gelten. Es ist seit in Kraft.
Weitere Informationen: Besserer Schutz vor Infektionen – bessere pflegerische Krankenhausversorgung
Erfahren, wer die leiblichen Eltern sind
Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat künftig das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet. Das Gesetz ist seit in Kraft.
Weitere Informationen: Erfahren, wer die leiblichen Eltern sind
Ernährung
Gesunde Ernährung in Kita und Schule
Schulen und Kindergärten können auch im neuen Schuljahr ab kostengünstig frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte erhalten. Für das neue EU-Schulprogramm stellt die EU jährlich 250 Millionen Euro Beihilfe für die Mitgliedstaaten bereit. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.
Weitere Informationen: Informationen zum Schulobst- und Gemüseprogramm
Verkehr
Bund finanziert Radschnellwege mit
Der Bund kann sich künftig am Bau von Radschnellwegen in den Ländern und Kommunen beteiligen. Eingeplant sind Finanzhilfen in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich bis 2030. Die „Highways für Fahrräder“ sind vor allem für Berufspendler gedacht. Das Siebte Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ist seit 05.07. in Kraft.
Weitere Informationen: Schnellradwege
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.07.2017 (Sc)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-51654