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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 824

Die Offenbarung von Mandantendaten gegenüber Dienstleistern

Professor Marion A. R. Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAG-51098 Berufsgeheimnisträger unterliegen einem verschärften Kodex betreffend den Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitteilungen seitens ihrer Mandanten. Ein unbefugtes Offenbaren der Mandantendaten stellt nicht nur die Verletzung einer Berufspflicht dar, sondern erfüllt darüber hinaus einen Straftatbestand, der zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Eine bislang problematische Gesetzeslücke wird mit Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (BT-Drucks. 18/12940 vom i. V. mit 18/11936 und Regierungsentwurf, BR-Drucks. 163/17 vom ) zum beseitigt. Gleichzeitig entstehen aber neue Rechtsunsicherheiten und Risiken, die in der Anwendung entweder für den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einen Verzicht auf moderne Informationstechnologie oder für den Mandanten die Aufgabe seines Schutzbedürfnisses betreffend seiner persönlichen Daten oder die des von ihm vertretenen Unternehmens bedeuten.

Ausführlicher Beitrag s. .

Neuregelung

[i]Outsourcen von Dienstleistungen ist kein unbefugtes Offenbaren mehrZu begrüßen ist die Novellierung dahingehend, dass künftig Berufsgeheimnisträger ni...

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