Arbeitsrecht | Mindestlöhne in der Pflege steigen (Bundesregierung)
Der Pflegemindestlohn steigt ab November auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten. Ab Januar 2018 wird er nochmals erhöht. Von diesem Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett passiert.
Ab gilt für die Pflegebranche ein neuer Mindestlohn: 10,20 € pro Stunde in den alten Bundesländern, 9,50 € in den neuen Bundesländern. Er liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 €. In den kommenden Jahren wird der Pflege-Mindestlohn weiter steigen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
von/bis | Mindestlohn West | Mindestlohn Ost | Mindestlohn Berlin |
bis | 10,20 € | 9,50 € | 10,20 € |
bis | 10,55 € | 10,05 € | 10,55 € |
bis | 11,05 € | 10,55 € | 11,05 € |
bis | 11,35 € | 10,85 € | 11,35 € |
Das sieht die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vor. Die Verordnung tritt zum in Kraft und gilt bis April 2020. Die Verordnung, und damit der Mindestlohn, gilt bundesweit – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € pro Stunde.
Quelle: Bundesregierung online (Sc)
Fundstelle(n):
NWB AAAAG-50699