Online-Nachricht - Montag, 17.07.2017

Europa | Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich (Kommission)

Die Europäische Kommission hat Frankreich aufgefordert, die Schlechterstellung von Steuerpflichtigen, die Einkommen aus ausländischen Quellen haben, zu beenden.

Hintergrund: Nach den geltenden französischen Bestimmungen können Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Frankreich, die einen Teil ihres Einkommens in einem anderen Mitgliedstaat des EWR erzielen, nicht in den Genuss derselben Steuervergünstigungen gelangen, wie sie auf Privatpersonen und Familien für in Frankreich erzielte Einkommen angewandt werden. Nach französischem Recht können diese Steuerpflichtigen auch bei einem Negativsaldo keine Erstattungen oder Übertragungen von Steuergutschriften für Einkommen aus ausländischen Quellen in Anspruch nehmen.

Hierzu führt die Kommission weiter aus:

  • Mit der Aufrechterhaltung dieser Bestimmungen verstößt Frankreich gegen seine Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und des EWR-Übereinkommens über die Arbeitnehmerfreizügigkeit, das Niederlassungsrecht und den freien Kapitalverkehr.

  • Falls die französischen Behörden nicht binnen zwei Monaten reagieren, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-50221