Online-Nachricht - Donnerstag, 13.07.2017

Rechnungslegung | Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten (WPK)

Am wurde das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat am in Kraft. Hierauf weist die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aktuell hin.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Gemäß dem Entgelttransparenzgesetz haben tarifgebundene und bestimmte tarifanwendende Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichts nach §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind, alle fünf Jahre einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Alle anderen Arbeitgeber haben diesen Bericht alle drei Jahre zu erstellen.

  • Der Bericht ist dem Lagebericht beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Damit unterliegt der Bericht nicht der Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Er ist erstmals für das Jahr 2018 zu erstellen.

Hinweis:

Das Gesetz kann auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlages abgerufen werden.

Quelle: WPK online, Nachricht vom 13.07.2017 /(il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAG-50153