Arbeitshilfe Februar 2018

Rückerstattung von Pflichtbeiträgen zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

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Kann die Steuerfreiheit der Leistungen nach § 3 Nr. 3c EStG, die der Kläger als angestellter Rechtsanwalt entrichtet und nach seinem Ausscheiden aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte von diesem zurück erhalten hat, davon abhängig gemacht werden, dass der Antrag auf Beitragsrückerstattung --entsprechend dem BStBl I 2013, 1087, Rz 205-- frühestens 24 Monate nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht gestellt worden ist?

Verstößt diese Fristenregelung gegen Art. 3 GG?

Mindern Beitragsrückerstattungen --im Falle ihrer Steuerfreiheit-- den Sonderausgabenabzug bzw. führen sie zu einem Erstattungsüberhang (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAG-49566