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Beurteilung einer vGA auf Gesellschafts- und Anteilseignerebene
Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg besteht zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Kapitalgesellschaft gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und einer solchen auf der Ebene des Gesellschafters gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG keine rechtliche Bindung. Zudem sei die vGA bei verbilligter Überlassung einer Wohnung auf der Ebene der GmbH nach der Kostenmiete zu bewerten und in gleicher Höhe seien Kapitaleinkünfte beim Anteilseigner gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG anzusetzen.