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FG Düsseldorf 24.04.2017 8 K 1262/15 E, KSR 7/2017 S. 12

Fünftelregelung für Abfindungszahlung - Konfliktlage als "besonderes Ereignis"

Die Fünftelregelung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG ist nach Ansicht des FG Münster auch auf eine Abfindungszahlung anwendbar, die der Steuerpflichtige in Folge eines Aufhebungsvertrags erhält, der auf seine eigene Initiative hin geschlossen wurde.

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