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Gewerbesteuer | Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel (FG)
Bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel ist der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln. Dies hat zur Folge, dass nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen sind (; Revision anhängig).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Die Komplementär-GmbH leistete keine Kapitaleinlage und war am Ergebnis der Klägerin nicht beteiligt. Kommanditisten der Klägerin waren F und M. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Streitjahr 2012 fand ein Gesellschafterwechsel statt. Zum veräußerten F und M ihre Kommanditanteile an den Z, der damit seit alleiniger...