Online-Nachricht - Donnerstag, 22.06.2017

Berufsrecht | Neuregelungen für Notare im elektronischen Rechtsverkehr (BRAK)

Mit dem "Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze" (BGBl. 2017 I, 1396) wurden zahlreiche Neuregelungen für Notare geschaffen, die im Wesentlichen den elektronischen Rechtsverkehr betreffen.

Neu geordnet wird dadurch die Aufbewahrung von Notariatsunterlagen. Durch die Einführung eines elektronischen Urkundenarchivs soll dem Problem begegnet werden, dass die Kapazitäten für die papierne Archivierung von Urkunden bei Notaren, Gerichten und Staatsarchiven an ihre Grenzen stoßen. Flankierend wird ein elektronisches Urkunden- und Verwahrungsverzeichnis eingerichtet, das den Zugang zu Informationen erleichtern soll. Das elektronische Urkundenarchiv wird die Bundesnotarkammer betreiben.

Schließlich sieht das Gesetz die Einführung eines besonderen elektronischen Notarpostfachs (beN) zum vor. Damit eröffnet es neben dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) einen weiteren sicheren Übermittlungsweg gem. § 130a IV ZPO in der Fassung des E-Justice-Gesetzes (vgl. die Begründung zum E-Justice-Gesetz, BT-Drs. 17/12634, 54) - ein weiterer wichtiger Baustein zur flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.

Hinweis:

Den Regierungsentwurf (BT-Drucks. 18/10607) können Sie auf der Homepage des Bundestages einsehen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin vom (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-48232