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NWB BB 7/2017 S. 196

Lieferscheine: Vernichtung kurz nach Erhalt möglich

Das Bürokratieentlastungsgesetz II sieht vor, dass Unternehmer LieferscheiS. 197ne künftig schon vernichten dürfen, wenn die dazugehörige Rechnung eingegangen ist. Bisher mussten Lieferscheine zehn Jahre aufbewahrt werden. Steuerexperten raten dennoch, die Lieferscheine länger aufzubewahren. Hintergrund ist, dass es bei Betriebsprüfungen häufig zu Diskussionen kommt, und man nur mit umfangreichen Unterlagen belegen kann, dass sich ein Sachverhalt so zugetragen hat, wie es der Unternehmer geschildert hat.

Literatur-Tipp

Krok, Aufbewahrungsfristen: Hinweise für eine rechtssichere Archivierung, NWB-BB 1/2013 S. 27 NWB XAAAE-51438.

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