Energiesteuer | LPG-Autogas länger steuerbegünstigt (hib)
LPG-Autogas bleibt länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss des Bundestags änderte am den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drucks. 18/11493, BT-Drucks. 18/11927), der ein Auslaufen dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen hatte, in einigen Punkten.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge sehen vor, dass die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Allerdings wird sie jährlich um 20 % abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 € je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden.
Auch andere Steuervergünstigungen werden verlängert.
Wie aus dem Änderungsantrag der Koalition hervorgeht, werden die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermäßigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Mio € beziffert. 2020 werden 79,2 Mio, 2021 52,8 Mio und 2022 noch 26,6 Mio erwartet.
Bereits im Ursprungsentwurf war vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten.
Quelle: Heute im Bundestag 345/2017 (Sc)
Fundstelle(n):
AAAAG-46419